Deutschland plant erneute Verlängerung der Aufbewahrungsfristen
Emanuel Böminghaus
Geschäftsführer AvenDATA
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Steuerrelevante Daten müssen künftig deutlich länger aufbewahrt werden als zuletzt angenommen.
- Bereits stillgelegte oder zur Stilllegung vorgesehene Altsysteme könnten wieder reaktiviert oder vollständig rechtskonform archiviert werden müssen.
- Insbesondere für IT- und Compliance-Abteilungen bedeutet das: zusätzlicher Druck und erhöhter Handlungsbedarf – vor allem bei komplexen Systemlandschaften wie SAP, Navision, Oracle oder anderen ERP-Plattformen.
Sie planen ein Altsystem zu archivieren?
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