Deutschland plant erneute Verlängerung der Aufbewahrungsfristen

Emanuel Böminghaus, Legacy System Experte, Geschäftsführer AvenDATA

Emanuel Böminghaus

Legacy System Experte
Geschäftsführer AvenDATA
Juni 2025
Die Aufbewahrungspflichten in Deutschland stehen erneut vor einer Änderung. Was unter dem früheren Finanzminister Christian Lindner im Zuge des Bürokratieabbaus noch verkürzt wurde, soll nun unter dem aktuellen Finanzminister Lars Klingbeil wieder rückgängig gemacht werden. Bereits im laufenden Jahr ist geplant, die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für buchhalterische Unterlagen und Rechnungen wieder auf zehn Jahre zu verlängern. Ziel ist ein entschlosseneres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Finanzkriminalität. Unterstützt wird dieser Schritt durch den verstärkten Einsatz automatisierter Datenanalysesysteme, mit denen umfangreiche Auswertungen möglich sind.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Steuerrelevante Daten müssen künftig deutlich länger aufbewahrt werden als zuletzt angenommen.
  • Bereits stillgelegte oder zur Stilllegung vorgesehene Altsysteme könnten wieder reaktiviert oder vollständig rechtskonform archiviert werden müssen.
  • Insbesondere für IT- und Compliance-Abteilungen bedeutet das: zusätzlicher Druck und erhöhter Handlungsbedarf – vor allem bei komplexen Systemlandschaften wie SAP, Navision, Oracle oder anderen ERP-Plattformen.
Unsere Empfehlung: Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre aktuellen Strategien zur Datenhaltung mit den künftigen gesetzlichen Vorgaben im Einklang stehen. Wer frühzeitig handelt, vermeidet teure Nachrüstungen und rechtliche Risiken. AvenDATA unterstützt Sie dabei mit einer revisionssicheren, webbasierten Archivierungslösung für Altsysteme – rechtssicher, GoBD-konform und langfristig verfügbar.

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